F L O R I A N   Z I N N
R E C H T S A N W A L T



KUNST- UND URHEBERRECHT


Das Urheberrecht wird auf Werke angewendet, hierzu zählen z. B. literarische und wissenschaftliche Texte oder musikalische Kompositionen. Rechtsanwalt Zinn unterstützt Künstler und andere Urheber bei der Ausformulierung von Verträgen in diesem Bereich. Er vertritt bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder hilft bei der Abwehr unberechtigter Unterlassungsansprüche der Film- und Musikindustrie gegen vermeintlich illegale Downloads.