F L O R I A N   Z I N N
R E C H T S A N W A L T



KOSTEN - GRUNDLAGEN DER RECHTSANWALTSVERGÜTUNG


Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung (Honorarvereinbarung). Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (> www.brak.de).

Was das genau bedeutet, erklären wir Ihnen gerne während unseres ersten Beratungsgespräches genauer.

Natürlich bieten wir unseren Mandanten in bestimmten Rechtsgebieten auch Honorarvereinbarungen (z.B. Pauschalvergütung) an. Gleichgültig, welche Variante in Ihrem Falle zur Anwendung kommt, uns ist es ein Anliegen, Ihnen die Kosten transparent darzustellen und zu erklären.

Auch für die Erstberatung fällt eine Gebühr an, die je nach Umfang und Schwierigkeit des Falles bestimmt wird.