F L O R I A N   Z I N N
R E C H T S A N W A L T



KUNST- UND URHEBERRECHT


Das Urheberrecht wird auf Werke angewendet, hierzu zählen z. B. literarische und wissenschaftliche Texte oder musikalische Kompositionen. Rechtsanwalt Zinn unterstützt Künstler und andere Urheber bei der Ausformulierung von Verträgen in diesem Bereich. Er vertritt bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder hilft bei der Abwehr unberechtigter Unterlassungsansprüche der Film- und Musikindustrie gegen vermeintlich illegale Downloads.

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ


Der Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst alle Normen, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung dienen. Gewerbliche Schutzrechte gewähren dem Rechtsinhaber ein Ausschließlichkeitsrecht, das es ihm ermöglicht, die Früchte seines geistigen Schaffens allein zu ernten.

Wir vertreten Sie sowohl als Kläger als auch Beklagter, also sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen (Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Anwaltskosten etc…).

Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:

> Verteidigung bei einer Abmahnung
> Ausspruch einer Abmahnung

Ferner bieten wir Vertretung im Bereich

> Irreführende Werbung
> vergleichende Werbung
> unwahre Angaben
> Widerrufsbelehrung (insb. Internet-Shops)
> Telemediengesetz (TMG)
> Impressumspflicht
> Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
> Fernabsatz, E-Commerce-Vorschriften
> strafbewehrte Unterlassungserklärung
> einstweilige Verfügung und Klagen
> Abschlusserklärung
> gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei sonstigen Verstößen